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Möglichkeiten finanzielle Unterstützung:
Für Kinder und Jugendliche aus dem Kreis Höxter können Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beansprucht werden.
Wer ist zuständig:
- Empfänger:innen von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld können ihre Anträge im Jobcenter des Kreises Höxter abgeben (siehe auch jobcenter-kreis-hoexter.de)
- Anträge auf Bildung und Teilhabe von Wohngeldempfängern, Kinderzuschlagsberechtigten, Sozialhilfe- und Grundsicherungsempfängern nach dem 3. und 4. Kapitel des SGB XII und Leistungsempfänger nach dem Ayslbewerberleistungsgesetz, wenn es sich um Analogberechtigte (§ 2 Abs. 1 AsylbLG) handelt, werden vom Kreis Höxter – Abteilung Finanzielle Hilfen und Schule – bearbeitet.